Justizministerin verschweigt Schlechterstellung von Kindern


Berlin, 5. November 2007

Die Reform des Unterhaltsrechts führt für mehr als 90 Prozent der unterhaltsberechtigten Kinder zu weniger Geld. Der Mindestunterhalt wird auf das steuerliche Existenzminimum festgelegt und Kinder von 0 bis 6 Jahren erhalten davon nur 87 Prozent. Dies reduziert den Unterhalt um bis zu 33 Euro. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) wird diese Schlechterstellung nicht hinnehmen.

Die Bundesjustizministerin, Brigitte Zypries, hat gestern in der ARD-Sendung "Anne Will" betont, das Unterhaltsrecht führe zu einer Gleichbehandlung von Kindern unabhängig davon, ob ihre Eltern verheiratet sind oder nicht.

"Diese Gleichbehandlung ändert nichts daran, dass das Unterhaltsrecht alle Kinder gleich schlecht behandelt indem die Unterhaltsbeträge sinken. Es grenzt an Täuschung, wenn dieser Sachverhalt so konsequent verschwiegen wird. Die Reform findet auf dem Rücken von Kindern statt", so Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV und Fachanwältin für Familienrecht. "Es ist mir völlig unverständlich, warum ein Kind zwischen 0 und 6 Jahren nur 87 Prozent der minimalen Existenzgrundlage braucht. Ein Kind ist doch immer zu 100 Prozent Kind. Ich kann keine sachliche Begründung für diese Schlechterstellung erkennen", so die Vorsitzende weiter.

Der VAMV hat wiederholt darauf hingewiesen, dass die Festlegung des Kindesunterhalts auf das steuerliche Existenzminimum zu sinkenden Beträgen führt. Der Unterhalt für Kinder zwischen 0 und 6 Jahren muss auf 100 Prozent angehoben werden. Entsprechend müssen die Beträge für die älteren Kinder steigen. Nach der Unterhaltsrechtsreform stehen volljährige Kinder im vierten Rang. Dies wird voraussichtlich dazu führen, dass nach der Deckung des Bedarfs von minderjährigen Kindern, betreuenden Eltern und Ehegatt/innen diese Kinder leer ausgehen.