BaföG Novelle 2007: Mogelpackung für Alleinerziehende


Berlin, 8. Februar 2007

Die aktuelle Novellierung des BaföG birgt für Alleinerziehende Nachteile. Auf Antrag der großen Koalition soll das Gesetz einen so genannten Betreuungszuschlag von 113 Euro für Studierende mit Kind umfassen. Im Gegenzug fällt der Teilerlass bei der Darlehensrückzahlung weg. Die BaföG-Rückzahlung wurde bisher bei geringen Einkommen für Eltern teilweise erlassen. Der neue Betreuungszuschlag wird pauschal und unabhängig
von der Kinderzahl gewährt.

"Die Bundesregierung darf dem Ziel, Akademikerinnen zur Fortpflanzung zu motivieren, nicht alle sinnvollen Regelungen unterordnen" so Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV. "Wir brauchen endlich eine echte Erhöhung der BaföG-Sätze, keine Mogelpackungen. Insbesondere Alleinerziehende, die zu hohen Anteilen nur über geringe Einkommen verfügen, haben von der Teilerlass-Regelung profitiert. Der Betreuungszuschlag ist nicht zielgenau und eine Verschlechterung für Einelternfamilien. Alleinerziehende müssen sich jetzt schon genau überlegen, ob sie angesichts von hohen Studiengebühren eine akademische Ausbildung anstreben. Die Aussicht auf einen Schuldenberg am Ende ist eine weitere Hürde. Das BaföG entfernt sich so von seinem eigentlichen Ziel: Chancengleichheit beim Zugang zu Bildung."

Der VAMV fordert seit vielen Jahren die kostenfreie ganztägige Bildung und Betreuung für alle Kinder. Zum Konzept des VAMV zählt zudem eine Existenzsicherung für Kinder. Beide Maßnahmen würde weiteres politisches Stückwerk verhindern. Die Novellierung des BaföG ist faktisch eine Nullrunde und wird den Herausforderungen einer zukunftsfähigen Wissensgesellschaft nicht gerecht.