Vaterschaft ist mehr als eine Sache der Genetik


Berlin, 13. Februar 2007

Der VAMV hält das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts für ausgewogen: Heimliche Vaterschaftstests sind weiterhin nicht gerichtlich verwertbar. Gleichzeitig muss der Gesetzgeber ein geordnetes gesetzliches Verfahren zur Erleichterung der Vaterschaftsfeststellung einführen.

"Die Kinder haben die schwächste Position im Abstammungsverfahren, ihre Rechte sind mit dem Urteil gewahrt", kommentiert Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV die Entscheidung. "Kaum eine andere Rechtsfolge ist mit so vielen objektiven Verpflichtungen verknüpft und berührt tiefe emotionale Bindungen und   gewachsene zwischenmenschliche Beziehungen."

Der Auftrag der Verfassungsrichter/innen an den Gesetzgeber, ein geeignetes Verfahren allein zur Feststellung der Vaterschaft bereitzustellen, schützt letztlich die familiären Interessen. Ein Vater, der Zweifel an seiner Vaterschaft hat, muss den Test dann nicht mehr "heimlich" durchführen. Dadurch ist prinzipiell mehr Offenheit gegenüber der Mutter und den Kindern möglich. Es ist aber auch ein Appell an die große Verantwortung, diese Möglichkeit wahrzunehmen oder nicht. Sind erst einmal Zweifel gesät, kann das ernste Folgen für die Familie haben. Zum Wohle des Kindes ist es richtig, weiterhin eine angemessene Hürde für die Vaterschaftsanfechtung zu setzen. Auch wenn das bedeuten kann, dass die rechtliche und die biologische Vaterschaft voneinander abweichen.

Edith Schwab: "Bei 80 Prozent der heimlichen Vaterschaftstests kommt heraus, dass die getesteten Kinder biologische Nachkommen sind - darüber sollten sich die Väter Gedanken machen. Allein die Machbarkeit ist keine geeignete Lösung für Konflikte in der Partnerschaft. Im Interesse der Kinder währt Ehrlichkeit am längsten - bei beiden Elternteilen."