Schlechte Aussichten für Alleinerziehende: Keine Stärkung von Einelternfamilien durch die geplante Reform des Familienrechts!


Der im August 2020 bekanntgewordene Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zu einer Reform des Kindschafts- und Unterhaltsrechts ist leider kein Meilenstein auf dem Weg zur Stärkung der Lebenswirklichkeiten von Einelternfamilien. Die größten Stolpersteine sind die Einführung eines automatischen gemeinsamen Sorgerechts bei Vaterschaftsanerkennung, die Einführung einer faktischen Beratungspflicht in Sorgerechtsstreitigkeiten und eine Unterhaltsregelung für das paritätische Wechselmodell, die im Ergebnis eine weitere Schlechterstellung des einkommensschwächeren Elternteils bedeutet. Zudem fordert der VAMV, dass auch im paritätischen Wechselmodell das Kindergeld jedem Elternteil zur Hälfte zustehen muss.

Die vollständige Stellungnahme zu den bekanntgewordenen Reformplänen steht unten als Download für Sie bereit.