Eckpunkte Unterhaltsrecht: Ziel muss Existenzsicherung von Kindern bleiben


Berlin, 25. August 2023. Bundesjustizminister Buschmann hat heute Eckpunkte für eine „Modernisierung“ des Unterhaltsrechts vorgestellt. Er will in Trennungsfamilien mitbetreuende Elternteile beim Unterhalt entlasten. Hierzu erklärt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV):

„Wenn das Unterhaltsrecht erneut die Lebenswirklichkeit in Familien und am Arbeitsmarkt überholt, wird es das Armutsrisiko von Alleinerziehenden und ihren Kindern weiter verschärfen. Trotz gleichberechtigter Wünsche junger Paare: In einem Viertel der Paarfamilien steigt die Mutter weiter ganz aus dem Beruf aus. Wenn beide Elternteile arbeiten, dominiert das Modell er Vollzeit, sie Teilzeit. Nach einer Trennung sitzen immer noch viele Mütter in der Teilzeitfalle und müssen mit Betreuungslücken jonglieren. Da hilft es wenig, tageweise mehr Zeit zu haben, selbst wenn die Mitbetreuung verlässlich im Alltag ist. Trotzdem arbeiten 46 Prozent der Alleinerziehenden bereits Vollzeit. Gleichzeitig haben sie mit 42 Prozent das höchste Armutsrisiko aller Familien.

Mit der Reform ist ein Systemwechsel vorgesehen: Ab 30 Prozent Mitbetreuung sind beide Eltern für den Barunterhalt verantwortlich. Das ist zu früh. Mit 70 Prozent den Löwenanteil der Betreuung zu leisten und das Geld für sich und zusätzlich für das Kind zu verdienen, ist keine faire Lösung.

An erste Stelle muss beim Kinderunterhalt stehen, dass ausreichend Geld für das Kind zur Verfügung steht, in beiden Haushalten. Die Reform muss mit einer Haltelinie nach unten sicher stellen, dass der Mindestunterhalt des Kindes gesichert ist.“