Mehrwertsteuer für Kinderprodukte senken - Kinderzuschlag kommt bei Alleinerziehenden nicht an


Berlin, 17. August 2007

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter begrüßt die Pläne der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen, die Mehrwertsteuer auf Produkte für kleine Kinder zu reduzieren. "Das ist ein schöner Erfolg für den VAMV! Unsere Kampagne 'Spielzeugsteuer - Nein Danke!' zeigt nun auch in der Politik seine Wirkung." freut sich Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV. 120.000 Postkarten wurden im Rahmen der Kampagne verteilt und an die Familienministerin und den Finanzminister verschickt.

Der Kinderzuschlag ist als Armutsbekämpfung für Alleinerziehende ungeeignet, weil der Kindesunterhalt voll angerechnet wird. Schon wenn ein Kind nur 125 Euro Unterhaltsvorschuss bezieht, bleiben gerade 15 Euro Kinderzuschlag übrig. Das Einkommen der Erwachsenen wird dagegen nur teilweise berücksichtigt. Das heißt, dass Kinder mit getrennt lebenden Eltern benachteiligt werden: Wenn Eltern zusammen leben, können Sie ihr Einkommen zusammen mit dem Kinderzuschlag für ihre Kinder verwenden. Lebt jedoch ein Elternteil außerhalb und bezahlt Kindesunterhalt, was auch ein Einkommen dieses Elternteils ist, wird es voll auf den Kinderzuschlag angerechnet.

Es wäre daher sinnvoll, den Kindesunterhalt genau wie das Elterneinkommen nur zum Teil anzurechnen.

"Selbst mit dem vollen Kindergeld deckt der Kinderzuschlag nicht das Existenzminimum von Kindern, das ohnehin zu niedrig angesetzt ist. Wie lange will die Politik noch mit Einsparungen Kinderarmut bekämpfen? Die Kinder brauchen mehr als warme Worte: Sie müssen endlich elternunabhängig mit der Kindergrundsicherung vor Armut geschützt werden" kritisiert Edith Schwab.

Der VAMV hat mit seinem Konzept der Kindergrundsicherung ein Instrument zur Armutsabsicherung entwickelt, das sich durch einen geringen Verwaltungsaufwand und hohe Wirksamkeit auszeichnet.