Allein erziehende Pflegeeltern


Eine Scheidung ist kein Grund, ein Pflegekind aus der Pflegefamilie herauszunehmen. Jedoch muss der Pflegeelternteil, bei dem das Kind weiterhin wohnt, einiges in seinem Leben neu organisieren. Der VAMV hat gemeinsam mit Henrike Hopp - verantwortliche Redakteurin und Betreiberin des Internetportals www.moses-online.de - einen Flyer entwickelt. In ihm sind Informationen zu den Themen Ehegattenunterhalt, ALG II-Leistungen, Aufnahme einer Erwerbstätigkeit etc. kurz und knapp dargestellt.

Den Flyer erhalten Sie kostenlos, wenn Sie dem VAMV NRW einen an sich selbst adressierten und mit 1,45 Euro frankierten DIN A5 Umschlag zusenden.