Kindergrundsicherung: Verbesserungen für Alleinerziehende mit Widerhaken


Berlin, 29. August 2023. Die Bundesregierung hat sich gestern auf Eckpunkte für eine Kindergrundsicherung geeinigt. „Wir haben von einer Kindergrundsicherung mehr erhofft“, kritisiert Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). „Wir begrüßen, dass für Alleinerziehende Verbesserungen vorgesehen sind. Allerdings werden wir sehr genau auf die Details im Entwurf schauen. Davon auszugehen, dass Alleinerziehende Erwerbsanreize brauchen, um das Familieneinkommen zu steigern, geht jedoch komplett an der Realität vorbei.“

„Die Hälfte der Kinder in Armut lebt bei Alleinerziehenden. Für sie eine Verbesserung zu erreichen ist wesentlich im Kampf gegen Kinderarmut. Die Stellschraube Kindeseinkommen – Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und Waisenrente – ist hier entscheidend: Wir begrüßen, dass Unterhaltsleistungen und Unterhaltsvorschuss künftig zu 45 Prozent bei der Höhe des Zusatzbetrages zählen sollen, statt zu 100 Prozent wie im Bürgergeld. Die Ankündigung, dass „höherer Unterhalt“ mit einer höheren Quote als 45 Prozent den Zusatzbetrag reduzieren soll, lehnen wir ab“, erklärt Jaspers. „Kritisch sehen wir auch, den Unterhaltsvorschuss für alle Schulkinder an ein Mindesteinkommen des alleinziehenden Elternteils zu knüpfen.“

Der Finanzminister kündigte in der Pressekonferenz an, durch „verschärfte Erwerbsanreize“ die Einkommenssituation in Einelternfamilien zu verbessern. „Das ist weltfremd und ein Schlag ins Gesicht all der Alleinerziehenden, die Tag für Tag im Spagat zwischen Beruf, Kindern und Haushalt an ihre Grenzen gehen. Erwerbsanreize zu setzen, indem man den Unterhaltsvorschuss auch für die Kinder im mittleren Alter an ein Mindesteinkommen von 600 Euro knüpft, geht am Problem vorbei. Richtig ist, dass gute Arbeit der Eltern ein Schutz vor Armut ist. Aber es mangelt Alleinerziehenden nicht an Motivation, sondern an gesellschaftlichen Rahmenbedingungen wie Kinderbetreuung auch zu Randzeiten, Brückenteilzeit für alle statt Teilzeitfalle, und Equal Pay für Frauen. Die Erwerbstätigkeit von Alleinerziehenden ist im vergangenen Jahrzehnt kontinuierlich gestiegen, auch wenn während der Coronapandemie ein Knick entstanden ist. 2012 lag nach Daten des Statistischen Bundesamtes die Erwerbstätigenquote alleinerziehender Mütter bei 64 Prozent, 2019 bei 70 Prozent. 2022 war sie auf 65 Prozent abgesunken. „Genau daran zeigt sich, dass Alleinerziehende auf Ganztagsbetreuung angewiesen sind, um ihre Erwerbswünsche umzusetzen“, stellt Jaspers klar.